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Neue Renditeregeln: Was dürfen Vermieter künftig verdienen?

Die Schweiz will klarer regeln, welche Rendite Vermieterinnen und Vermieter mit Mietwohnungen erzielen dürfen.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kurz erklärt

Die geplanten Renditeregeln im Mietrecht sollen präzisieren, wann ein Mietzins zu einem übersetzten Ertrag führt. Im Zentrum steht die Frage, welche Nettorendite Vermieterinnen und Vermieter auf dem massgebenden investierten Eigenkapital erzielen dürfen. Bei tiefem Referenzzinssatz soll weiterhin ein Zuschlag von 2 Prozentpunkten gelten; bei höheren Zinsen soll der Zuschlag schrittweise sinken.

Was bedeutet zulässige Rendite im Mietrecht?

Im Schweizer Mietrecht sind Mietzinse missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob der Vermieter mit einer Mietwohnung eine Rendite erzielt, die im Verhältnis zu Kapital, Kosten und Risiko noch zulässig ist.

Die Renditeprüfung ist nicht identisch mit der Frage, ob eine Wohnung auf dem Markt teuer oder günstig wirkt. Entscheidend sind mietrechtliche Kriterien wie Nettorendite, Bruttorendite, investiertes Eigenkapital, Referenzzinssatz, wertvermehrende Investitionen und gegebenenfalls die Orts- und Quartierüblichkeit.

Was neu geregelt werden soll

Die geplante Anpassung der Mietrechtsverordnung soll die jüngere Bundesgerichtspraxis in der Verordnung präzisieren. Ziel ist mehr Rechtssicherheit: Mietende und Vermietende sollen besser erkennen können, welche Rendite bei welchem Referenzzinssatz noch zulässig ist.

Hinweis: Der Artikel beschreibt die geplante beziehungsweise diskutierte Präzisierung der Renditeregeln. Die konkrete Anwendung hängt vom definitiven Verordnungstext, vom Zeitpunkt des Inkrafttretens und vom einzelnen Mietverhältnis ab. Bei laufenden Verfahren oder konkreten Mietzinsfragen sollte eine Fachstelle oder Rechtsberatung beigezogen werden.

Wie viel dürfen Vermieter künftig verdienen?

Bis 2% Referenzzins

Bei einem Referenzzinssatz bis 2% soll weiterhin ein Zuschlag von 2 Prozentpunkten gelten.

Ab 2,25%

Steigt der Referenzzinssatz über 2%, soll der zulässige Zuschlag schrittweise sinken.

Ab 6%

Bei sehr hohen Referenzzinsen soll sich der Zuschlag bei 0,5 Prozentpunkten über dem Referenzzins stabilisieren.

Bei einem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25% würde die zulässige Nettorendite nach dieser Logik grundsätzlich bei 3,25% liegen. Wichtig ist: Gemeint ist nicht die Rendite auf den gesamten Immobilienwert, sondern die mietrechtlich relevante Rendite auf dem massgebenden investierten Eigenkapital. Die Berechnung kann im Einzelfall komplex sein.

Heute und künftig im Vergleich

ThemaBisherige PraxisGeplante Präzisierung
NettorenditeStark geprägt durch BundesgerichtspraxisDefinition in der Mietrechtsverordnung soll klarer werden
Zuschlag bei tiefem ReferenzzinsBei Referenzzins bis 2% gilt gemäss Praxis ein Zuschlag von 2 ProzentpunktenDiese Praxis soll ausdrücklich übernommen werden
Zuschlag bei höherem ReferenzzinsRechtslage weniger eindeutig, insbesondere bei Referenzzins über 2%Zuschlag soll ab 2,25% schrittweise sinken
BruttorenditeBegriff durch Rechtsprechung geprägtBegriff soll genauer definiert werden
Wertvermehrende InvestitionenOft Streitpunkt bei MietzinsanpassungenVerzinsung, Amortisation, Lebensdauer und Unterhalt sollen präzisiert werden

Schritt-für-Schritt: So ordnen Mietende und Vermietende die neuen Regeln ein

  1. Aktuellen Referenzzinssatz und massgebende Mietzinsbasis prüfen.
  2. Unterscheiden, ob es um eine Mietzinserhöhung, Mietsenkung oder Renditeprüfung geht.
  3. Nettomietzins separat von Nebenkosten und Akontozahlungen betrachten.
  4. Prüfen, ob wertvermehrende Investitionen, Unterhalt oder allgemeine Kostensteigerungen geltend gemacht werden.
  5. Bei Renditefragen klären, welches Eigenkapital mietrechtlich massgebend ist.
  6. Formelle Anforderungen bei Mietzinsänderungen beachten, insbesondere Formular, Begründung und Fristen.
  7. Bei Unsicherheit eine Mietrechtsberatung, Schlichtungsbehörde oder Fachperson beiziehen.
  8. Nicht nur Prozentwerte, sondern das konkrete Mietverhältnis und die Dokumentation beurteilen.

Prüffragen: Ist ein Mietzins renditerechtlich plausibel?

Die folgenden Fragen helfen, eine Mietzinsanpassung oder Renditeargumentation sachlich einzuordnen.

Prüffragen zu Renditeregeln im Mietrecht

1. Auf welchem Referenzzinssatz beruht der aktuelle Mietzins?
2. Wurde der Mietzins seit Vertragsabschluss angepasst?
3. Geht es um Nettorendite, Bruttorendite oder Orts- und Quartierüblichkeit?
4. Welches Eigenkapital ist für die Renditeberechnung massgebend?
5. Werden wertvermehrende Investitionen geltend gemacht?
6. Sind Unterhaltskosten, Amortisation und Lebensdauer nachvollziehbar?
7. Wurde eine Mietzinserhöhung formell korrekt angezeigt?
8. Führt der verlangte Mietzins möglicherweise zu einem übersetzten Ertrag?

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Tiefzinsumfeld

Ein Vermieter macht geltend, dass seine Nettorendite bei einem Referenzzinssatz von 1,25% höchstens 3,25% betragen dürfe. Die Mieterin prüft, ob die Berechnung tatsächlich auf dem richtigen Eigenkapital, den richtigen Kosten und dem Nettomietzins basiert.

Beispiel 2: Sanierung mit Mietzinsanpassung

Nach einer Sanierung erhöht die Vermieterschaft den Mietzins und verweist auf wertvermehrende Investitionen. Entscheidend ist, welcher Anteil wirklich wertvermehrend ist, wie lange die Investition abgeschrieben wird und welche laufenden Unterhaltskosten berücksichtigt werden dürfen.

Checkliste: Neue Renditeregeln richtig prüfen

Häufige Fragen zu den neuen Renditeregeln im Mietrecht

Die geplanten Regeln sollen klarer definieren, welche Nettorendite bei welchem hypothekarischen Referenzzinssatz als zulässig gilt. Damit soll die Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Mietrechtsverordnung präzisiert werden.

Nach der Vorlage soll bis zu einem Referenzzinssatz von 2 Prozent weiterhin ein Zuschlag von 2 Prozentpunkten gelten. Bei einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent ergäbe das eine zulässige Nettorendite von 3,25 Prozent auf dem massgebenden investierten Eigenkapital.

Nein. Die Renditeprüfung hängt vom konkreten Mietverhältnis, der Finanzierung, dem investierten Eigenkapital, wertvermehrenden Investitionen und weiteren mietrechtlichen Faktoren ab.

Ein übersetzter Ertrag liegt vor, wenn der Mietzins zu einer übermässigen Rendite aus der Mietsache führt. Solche Mietzinse können nach Schweizer Mietrecht als missbräuchlich gelten.

Nicht automatisch. Die Regeln sollen vor allem die Berechnung der zulässigen Rendite präzisieren. Mietzinse müssen weiterhin formell korrekt begründet werden und können im Einzelfall überprüft werden.

Mieterinnen und Mieter sollten bei Mietzinserhöhungen den Referenzzinssatz, die Begründung, mögliche Kostenfaktoren, die Orts- und Quartierüblichkeit sowie einen möglichen übersetzten Ertrag prüfen.

Die Nettorendite bezieht sich vereinfacht auf den Ertrag nach Abzug bestimmter Kosten im Verhältnis zum investierten Eigenkapital. Die Bruttorendite betrachtet stärker das Verhältnis von Mietzins zu Anlagekosten. Die genaue Berechnung ist rechtlich anspruchsvoll.

Der Referenzzinssatz ist ein zentraler Wert für Mietzinsanpassungen und soll auch für die Bestimmung der zulässigen Nettorendite eine wichtige Rolle spielen.

Damit kein abrupter Systemwechsel entsteht und die zulässige Rendite bei sehr hohen Referenzzinsen nicht unverhältnismässig stark steigt. Der Zuschlag soll deshalb schrittweise reduziert werden.

Wertvermehrende Investitionen sind Ausgaben, die über normalen Unterhalt hinausgehen und den Wert oder Nutzen einer Liegenschaft erhöhen. Ihre Verzinsung und Amortisation sollen genauer geregelt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Mietende Mietzinse oder Mietzinserhöhungen prüfen und anfechten. Dabei sind Fristen, Formvorschriften und das konkrete Mietverhältnis entscheidend.

Vermieter sollten Mietzinsbasis, Investitionen, Unterhaltskosten, Eigenkapital, Referenzzinssatz und Dokumentation sauber nachvollziehbar halten. Das erleichtert spätere Berechnungen und reduziert Streitpotenzial.

Zusammenfassung

Die neuen Renditeregeln sollen klarer festlegen, welche Rendite Vermieterinnen und Vermieter mit Mietobjekten erzielen dürfen. Bei tiefem Referenzzinssatz bleibt der Zuschlag von 2 Prozentpunkten zentral; bei höheren Referenzzinsen soll der Zuschlag schrittweise sinken. Für Mietende bedeutet dies mehr Transparenz bei der Prüfung möglicher missbräuchlicher Mietzinse. Für Vermietende wird eine saubere Dokumentation von Eigenkapital, Investitionen, Kosten und Mietzinsbasis noch wichtiger.

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