Eigenmietwert fällt 2029: Wer gewinnt und wer verliert?
Ab dem 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften in der Schweiz abgeschafft. Gleichzeitig fallen wichtige Steuerabzüge für Unterhalt und Hypothekarzinsen weg. Ob Eigentümerinnen und Eigentümer tatsächlich profitieren, hängt deshalb vor allem von ihrer Verschuldung, dem Hypothekarzins und geplanten Renovationen ab.